Vape Karte

Geprüft am 01. Oktober 2026

E-Zigaretten in Deutschland: Welche Grenzwerte und Pflichten für Verkaufsstellen gelten

Nikotinobergrenze, Behältergrößen, Warnhinweis, Altersgrenze und Steuer: was für Liquids und E-Zigaretten gilt und woran du ein regelkonformes Angebot erkennst.

Von Vape Karte Redaktion · Prüfung: Datenprüfung ausstehend

Grenzwerte für Liquid und Behälter

Nach dem Tabakerzeugnisgesetz, das die europäische Tabakproduktrichtlinie umsetzt, darf nikotinhaltige Flüssigkeit höchstens 20 Milligramm Nikotin je Milliliter enthalten. Nachfüllbehälter fassen höchstens 10 Milliliter, Tanks und Kartuschen höchstens 2 Milliliter.

Die 2-Milliliter-Grenze erklärt, warum Einweg-E-Zigaretten und Pods in Deutschland meist genau diese Füllmenge nennen. Größere Füllungen sind für nikotinhaltige Produkte nicht zulässig.

Was auf Packung und Beipackzettel stehen muss

Nikotinhaltige Produkte tragen einen Warnhinweis: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ Dazu kommt ein Beipackzettel mit Gebrauchsanweisung, Gegenanzeigen, Warnungen, möglichen Nebenwirkungen und Hinweisen zum Suchtpotenzial. Die Packung nennt den Nikotingehalt und die Menge je Dosis, und die Behälter müssen kindergesichert und auslaufsicher sein.

Bestimmte Zusätze sind verboten, etwa Vitamine, Koffein und Taurin. Hersteller müssen neue Produkte außerdem sechs Monate vor dem Verkauf bei den Behörden anmelden. Fehlt der Warnhinweis oder wirkt die Verpackung ungewöhnlich, ist das ein Warnzeichen.

Altersgrenze und Verkaufsweg

E-Zigaretten, Liquids und nikotinfreie E-Shishas dürfen nach dem Jugendschutzgesetz nur an Volljährige abgegeben werden. Das gilt im Laden, am Automaten und im Versand. Beim Versandhandel ist eine Altersprüfung vorgeschrieben, am Automaten eine technische Sperre.

Die Pflicht trifft die Verkaufsstelle. Ein Eintrag in diesem Verzeichnis bedeutet nicht, dass der Betrieb sie einhält, und wir bewerten keine Betriebe.

Steuer auf Liquid

Seit Juli 2022 wird auf nikotinhaltige Liquids eine Tabaksteuer je Milliliter erhoben, die stufenweise angehoben wurde. Nikotinfreie Liquids sind davon nicht erfasst.

Die Steuer ist im Verkaufspreis enthalten. Preise für nikotinhaltige Liquids sind seit 2022 deshalb nicht mehr direkt mit denen früherer Jahre vergleichbar.